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Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten zur Lockerung des Friedhofzwangs

Das Thema "Aufhebung des Beisetzungszwanges für Totenasche" zunehmend stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und es ist davon auszugehen, dass es in der kommenden Zeit, nach fast 40 Jahren des Stillstandes, endlich konkret von den Medien, der Politik und der Gesetzgebung aufgegriffen wird.

  • Bremen hat als erstes Bundesland zum 1.1.2015 generell das Verstreuen von Totenasche im Garten gesetzlich erlaubt.
    Allerdings muss man, um eine Genehmigung zu erhalten, eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers vorlegen und eidesstattlich versichern, dass es beim Verstreuen nicht zur "unzumutbaren Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke" kommt. Weiterhin muss der Verstorbene zuletzt in Bremen gelebt und vor seinem Tod in einer schriftlichen Verfügung eine Person zur Totenfürsorge und einen Verstreuungsort bestimmt haben. Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen.
    Insbesondere die Kirchen und die CDU haben den Vorstoß Bremens bundesweit in den Medien verurteilt. Einige Bundesländer, allen voran naheliegender Weise Bayern, aber auch Hessen haben zeitnah bekräftigt, dass derartige Veränderungen der Gesetze bei ihnen ganz sicher nicht vorgesehen sind.Auch Bestatterverbände haben sogleich ihre Bedenken geäußert, da ihre Sorge natürlich nur dem Wohle der Trauernden gilt: Für die Trauernden sei es wichtig loszulassen. Das ginge mit der Urne im Wohnzimmerregal nicht. Zudem sei zu befürchten, dass einzelne Angehörige von der Trauer ausgeschlossen würden, wenn es keinen allgemein zugänglichen Ort der Bestattung mehr gebe. Menschen bräuchten "äußere Zeichen einer inneren Verbundenheit". Ein Ort, der Angehörigen ermöglicht, ihre Verstorbenen zu betrauern und das Leben mit ihnen zu reflektieren, sei eminent wichtig. Auch müssten die Angehörigen in ständiger Angst leben, dass die Urne gestohlen oder bei einem Unglücksfall zerstört werden könnte. Selbst die Unterstellung, die Aufhebung des Bestattungszwanges sei in erster Linie durch finanzielle Sparwünsche und eine Leichen-Entsorgungsmentalität geprägt, ist seitens der Bestatterlobby zu hören und zu lesen.
  •  Die Piratenpartei in Schleswig-Holstein hatte Ende 2016 eine Umfrage zu einer Gesetzesinitiative zur Lockerung des Friedhofzwangs gestartet:
    "Wer eine Einäscherung wünscht, soll schriftlich festlegen können, was mit der eigenen Asche einmal geschehen soll.Man soll seinen Angehörigen erlauben können, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Auch das Verstreuender Asche außerhalbvon Friedhöfen, wie z.B. im eigenen Garten, soll in Zukunft möglich werden, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?"Von den 307 Befragten antworteten 74,6% mit Ja.  Allerdings scheiterte die Initiative mit großer Mehrheit im Landtag im Januar 2017  ( siehe SHZ) . Die Argumente der Parteien und Interessenvertreter sind die gleichen wie immer:
    • Die Bischöfe beider christlicher Kirchen warnten vor einer Privatisierung des Trauerns.
    • Sozialministerin Kristin Alheit (SPD): Das bestehende Recht werde der Tatsache besser gerecht, dass Tod und Umgang mit Toten nicht bloß Privatsache seien. Es gehe auch um das Bedürfnis von Hinterbliebenen, einen Ort der Trauer zu haben. Im Übrigen ermögliche das Bestattungsrecht bereits alternative Formen wie Bestattungen auf See oder in einem Friedwald.
    • CDU: Abgeordnete Petra Nicolaisen: „Die Würde eines Menschen endet nicht mit seinem Tod“. Die Überreste dürften nicht „entsorgt“ werden.
    • Grüne: Detlef Matthiessen: .„Ich finde die Friedhofsmauer gut, die den Ort der Toten von der Welt des Lebens trennt“
  •  Manchmal macht es Sinn, über den eigenen Tellerand (oder die eigene Friedhofshecke) hinweg zu schauen. Auch wenn sich die Bestattungskultur in verschiedenen Ländern deutlich unterscheidet, so  kann die Verbreitung bestimmter Bestattungsarten in Ländern eines vergleichbaren Kulturkreises zumindest einen Anhaltspunkt geben, ob und inwieweit z.B. die Liberalisierung der Urnenbestattung überhaupt in einer Bevölkerung gefragt ist.


Eine von 5 Urnen geht mit nach HauseEine von 5 Urnen geht mit nach HauseEine Untersuchung in den USA, wo bekanntermaßen die Übergabe der Urne an die Hinterbliebenen seit jeher weitgehend möglich ist,  zeigt, dass dort in einem von fünf Haushalten Asche von Verstorbenen daheim deponiert wird (50% davon die Asche der Eltern).

 
 

Was passiert dann mit der Asche?
Hierzulande wird ja gerne mit Horrorszenarien von umherfliegender Asche auf des Nachbars Kaffeetisch im Garten und der Entsorgung der Asche im Mülleimer oder an unpassendenden öffentlichen Orten gedroht, um eine Liberalisierung zu verhindern und die Friedhofspflicht zu begründen. Sicherlich wird es  - wie in allen anderen Lebensbereichen auch - einige wenige gestörte Zeitgenossen geben, die mit der Totenasche Zweifelhaftes treiben, wenn sie diese übergeben bekämen. Und natürlich werden entsprechende Medien daraus reißerische Berichte fertigen und das Ende des Abendlandes postulieren.

Ein Blick über den großen Teich (und Zahlen und Fakten aus anderen Ländern wie der Schweiz oder Holland) zeigen aber, dass derartige Auswüchse so selten sind, dass es keinen Grund gibt, 99,999999% der  vernünftigen Menschen deswegen die Urne nicht in die Hand zu geben.
 
Und laut dieser Veröffentlichung der Huffington Post  aus den USA werden jeweils 1/3 der Urnen beigesetzt, 1/3 zuhause behalten und bei 1/3 der Urnen wird die Asche verstreut. (Übrigens ist auch in vielen Bundesstaaten der USA die Ascheverstreuung geregelt.)


Was passiert mit der Asche?Was passiert mit der Asche?

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Weitere aktuelle Informationen zum Thema "Aufhebung des Bestattungszwanges für Totenasche" und die Möglichkeit zur Diskussion finden Sie in diesem Weblog

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